Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rolladen und Jalousiebau Moser
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rolladen und Jalousiebau Moser
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Rolladen und Jalousiebau Moser – nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet – gegenüber ihren Kunden Anwendung. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erlangen nur Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
Vertragspartner und Vertragsschluss
Vertragspartner im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung ist der Auftragnehmer. Die unterbreiteten Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die ausdrückliche Lieferung der Ware beziehungsweise die Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst unter anderem die Lieferung und Montage von Rolladen- und Jalousiesystemen, Markisen, Insektenschutzlösungen, Garagentoren sowie Tiefgaragentoren bzw. Gittern. Darüber hinaus werden Reparaturen, Wartungen und weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen angeboten. Einzelheiten zu den Leistungen, Terminen und speziellen Ausführungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Die erste Abrechnungseinheit bei Arbeitsleistungen beträgt 60 Minuten (1 Stunde) und wird voll berechnet. Jede weitere angebrochene Stunde wird im Viertelstundentakt (je 15 Minuten) abgerechnet. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsdatum fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Sollte ein Auftrag erteilt, die Arbeiten jedoch nicht ausgeführt werden können, so ist dennoch die Zeit des Monteurs vor Ort einschließlich der Anfahrtszeit zu vergüten. Die Vergütung erfolgt gemäß dem im Angebot festgelegten Stundensatz sowie den dort vereinbarten Abrechnungsmodalitäten.
Terminierung, Liefer- und Leistungsfristen
Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder andere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Montage und Abnahme
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Montagebereich zugänglich ist. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Kunden. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Fertigstellung, schriftlich anzuzeigen.
Mängelhaftung und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Offensichtliche Mängel sind umgehend zu melden, verdeckte Mängel innerhalb von sechs Monaten ab Entdeckung. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine Nacherfüllung durch den Auftragnehmer, wobei die hierfür erforderlichen Aufwendungen vom Auftragnehmer getragen werden.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Weiterführende Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers einsehbar.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt lediglich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) und ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Versicherung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten.
Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die entsprechende Widerrufsbelehrung erfolgt separat.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Für alle Verträge gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
